Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das deutsche und internationale Steuerrecht sowie das Steuerstrafrecht. Aufgrund der Tatsache, dass das Steuerrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie darstellt, sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen auf ständige Beratung angewiesen.
Wegen dieser Komplexität kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerlichen Fragen, um Steuerstraftaten generell zu vermeiden.
Sollte es für eine Präventivberatung zu spät sein, verfügt unsere Kanzlei über die notwendige Erfahrung und Expertise Mandanten auch vor Finanzgerichten und im Verwaltungsverfahren bei Finanzämtern zu vertreten.
Gerade im internationalen Steuerrecht ist der Ratschlag eines erfahrenen Spezialisten sehr wertvoll. Mit unserem Fachberater für Internationales Steuerrecht haben Sie einen kompetenten und erfahrenen Berater und Vertreter.